Bayerischer Bergbau und Steine- und Erden-Tag am 12. Juli 2019 in Iphofen

Die Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Bergbau- und Mineralgewinnungsbetriebe e.V. (ABBM) fördert und vertritt als Wirtschaftsverband die gemeinsamen wirtschaftlichen, umwelt- und rohstoffpolitischen sowie die technischen und fachlichen Belange und Interessen der Bergbau- und Mineralgewinnungsbetriebe in Bayern gegenüber der Landesregierung, den Behörden, Institutionen, Verbänden und der Öffentlichkeit sowohl auf nationaler wie auf europäischer Ebene. Geschäftsführender Vorsitzender des Vorstands ist Manfred Hoffmann, Geschäftsführer und Gesellschafter der Hoffmann Mineral GmbH. Alle zwei Jahre treffen sich der Verband, seine Mitglieder und die interessierte Fachwelt zum ABBM Bergbau- und Steine- und Erden-Tag, dieses Jahr in Iphofen.

Unter der Überschrift „Rohstoffgewinnung am Scheideweg – gesellschaftlich unerwünscht oder geschätzter Partner im Artenschutz?“ waren fünf Referenten aus der EU- Kommission, aus Niedersachsen und mit Rechtsexpertise eingeladen, diese ganz unterschiedlichen, aber brandaktuellen Themen aus ihrer Sicht zu umreißen. Wie Hoffmann in seiner Einleitung ausführte, driften sie in der Empfindung des ABBM- Vorstands immer mehr auseinander. Die Zusammenarbeit mit Verbänden und Behörden im Artenschutz werde besser, praxisnäher und gleichzeitig den Arten förderlicher. Es komme Lob und Unterstützung für die Rohstoffgewinnung nicht nur immer mehr von fachlicher Seite. Auch die Öffentlichkeit, soweit informiert oder informierbar, erkenne die Leistungen und die Sorgsamkeit der Unternehmen an. Mitunter keime sogar Hoffnung auf weiter verbesserte Regelungen in Bundesgesetzen, so dass sich noch mehr Chancen für den Unterhalt temporärer Biotope ergeben könnten. Auf der anderen Seite stehe eine im örtlichen Umfeld immer streitbarer und schneller organisierte Bevölkerung, denen die Verhinderung einer zeitweisen Störung in ihrem Umfeld immer leichter falle, und bei der Liberalität, sachliche Argumente, Wirtschaftlichkeit und Arbeitsplätze, ja sogar CO2- Einsparung durch kurze Fahrwege in den Hintergrund gerieten.

Fast einhundert Teilnehmer aus der ganzen Bundesrepublik waren der Beweis, dass das Programm attraktiv war. Der Journalist Joachim Mahrholdt trug mit seiner präzisen

Moderation dazu bei, dass gerade auch die Diskussionen die Verbindung schufen und die übergreifenden Interessenlagen und Aspekte herausgearbeitet wurden.

Im ersten Themenblock ging es um die gesellschaftlichen Entwicklungen, die Dr. Stefan Birkner, Landesminister a.D. und Vorsitzender der FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, aus politischer Sicht überzeugend und fundiert darstellte. Er konstatierte zunächst eine nervöse Grundstimmung in Deutschland, trotz der vielen positiven Entwicklungen. Die Energiewende erfahre hohe Akzeptanz auf abstrakter Ebene, aber nicht in der Nähe, dabei werde auch die Glaubwürdigkeit von Experten und Institutionen angegriffen. Gegner beziehungsweise Akteure sind Nachbarn, Umweltverbände aus ihrer verständlichen Mission heraus, weiterhin Gruppierungen wie Attac, die Angst als Mittel zu gesellschaftspolitischen Veränderungen instrumentalisieren, aber auch Politiker aller Ebenen in Abhängigkeit von aktuellen Wahlen und natürlich die Medien. Birkner schlug politische Antworten auf die Megatrends Individualisierung, Globalisierung und Urbanisierung vor. Unter den Parteien sollte ein Konsens herrschen, nicht mit Angst zu arbeiten und dadurch die Gesellschaft zu spalten. Außerdem sollte nicht jedes Thema auf Bundesebene gezogen werden und eher vor Ort gelöst werden. Und natürlich müsse sich auch die Wirtschaft stärker einbringen, Transparenz ihrer Handlungen und immer wieder die Mehrwerte kommunizieren, die sie für die Gesellschaft leiste.

Dr. Herbert Posser, Anwalt mit besonderer Expertise in der Strukturierung komplexer Genehmigungsverfahren, trug zunächst präzise und spannend die starken Änderungen der Rechtslage vor. Im Umweltklagerecht gibt es für Gegner von Vorhaben über Materielles, Verfahrensrecht und Umweltrechtsgesetz, Sperrgrundstücke und Grundgesetzartikel mittlerweile eine Reihe von Möglichkeiten, über die zumindest Verfahrensverlängerungen unvermeidlich sind. Diese Rechtslage beseitige auch Abwägungsoffenheit durch gesellschaftliche Verabsolutierung von Umweltbelangen, ohne die Notwendigkeit, den gesellschaftlichen Preis dafür offenlegen zu müssen. Posser stellte fest, „Emotionen sind Fakten“, doch was tun? Zunächst brauche es immer Aufklärung und eine offene Diskussion. Die deutsche Legislative müsse Spielräume nutzen, ohne Copy/paste-Umsetzung von EU-Richtlinien und mit verbindlichen Grenzwerten, wobei letztere aber nicht nur aus einseitiger Expertensicht festgesetzt werden dürften. Im Umweltrecht müsse es Abwägungselemente geben und im Klagerecht Fehlerheilung, nicht komplettes Neuaufsetzen bei einzelnen Mängeln. Mehr Beurteilungsspielräume für Fachbehörden sieht Posser skeptisch, weil dann Festlegungen auch keine Korrektur mehr durch den Instanzenweg offenhielten. Eine angeregte Diskussion beschloss diesen Themenkreis und zeigte, wie sehr sich auch die Teilnehmer mit der zerrissenen Lage in Gesellschaft und Recht beschäftigen.

Deutlich positiver und hoffnungsvoller konnte da der zweite Themenblock „Natur auf Zeit“ aufgefasst werden. Alexander Just aus der EU-GD Umwelt berichtete von der Entwicklung in den Naturschutzrichtlinien. Auf einen Fitness-Check wurde ja schon vor längerer Zeit sehr einvernehmlich verzichtet, aber der Artenschutz soll nach 10 Jahren überprüft werden, wegen der Aktualität des Wolfes und von „Natur auf Zeit“. Der

Ausnahmeartikel in der FFH-Richtlinie ist beim EuGH wegen des Wolfes in Prüfung, mit einem Urteil wird ab September gerechnet. Allerdings passt „Natur auf Zeit“ nicht recht in die FFH-Richtlinie, die grundsätzlich auf Gebietsschutz abzielt, und würde besser in einer Artenschutz-Richtlinie angesiedelt sein. Geplant ist daher ein Leitfaden mit Ausnahmegenehmigungen „ex ante“, aber nicht sehr konkreten Regelungen. Erfreulich konkrete, abgestimmte Projekte, wie so etwas funktionieren kann, gibt es dagegen mittlerweile in Belgien mit einer Quarz/Sand-Gewinnung in der flämischen Mechelener Heide und mit 26 wallonischen Steinbrüchen.

Dr. Peter Kersandt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, ist froh um diesen Rückenwind aus Brüssel und wies auch auf das bayerische Modell mit dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen Umweltministerium, Behörden, Landesbund für Vogelschutz und Rohstoffunternehmen hin. Als stabilen gesetzlichen Rahmen gebe es derzeit zu wenig, um sich auf mehr verlassen zu können. Das Bundesnaturschutzgesetz gibt lediglich fünf Jahre Schutz für Brachflächen in Rohstoffgewinnung, nur in Nordrhein-Westfalen wird imLandesnaturschutzgesetz „Natur auf Zeit“ überhaupt erwähnt und die Signifikanzrechtsprechung relativiert wenigstens die Konsequenzen vereinzelter unvermeidlicher Tötungen. Nun gibt es Vorstellungen der praktischen Umsetzung eines „Drei-Schritt-Modells“: Von Erfassen und Genehmigen, dann Überlassen der Sukzession schließlich zur Beendigung in Schritten und zum passenden Zeitpunkt. Kontrolle, Prognosen und Abstimmung mit Behörden sollen dies begleiten. Kersandt bringt abschließend ein weiteres Beispiel mit dem niederländischen Modell, das ein Amsterdamer Gericht auch als EU-konform erklärt hat. Das Potenzial in Deutschland wäre riesig, man spricht von 120.000 ha Brachflächen der Industrie, Versorger etc.

Als letzter Referent brachte Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender NABU Niedersachsen, eine ganze Reihe von Beispielen aus der Rohstoffgewinnung des Bundeslandes, wo man schon längere Zeit in enger Kooperation mit den Betrieben ist und auch eine gemeinsame Erklärung auf den Weg gebracht hat. Jede dieser Gewinnungsstätten hat wohl ihr eigenes Muster aus Chancen und Schwierigkeiten, aber man hat das Gefühl, alles wird offen, hoffnungsvoll und konstruktiv gehandhabt. Das wuchs von unten aus dem Konkreten vor Ort, wie Buschmann ausführte, weil man diese Biotope aus zweiter Hand mit ihrer anthropogen initiierten Dynamik beim NABU schätzen lernte. Er hatte bei der Suche nach seltenen Arten gezielt die Rohstoffgewinnungsstätten aufgesucht und wurde immer mit einer überraschenden Artenvielfalt fündig. Allerdings erkannte man auch, dass die Art der Bewirtschaftung entscheidend wäre, und das machte dann ja Kooperation unerlässlich. Für die Betriebe ergebe sich daraus eine generelle Steigerung der Akzeptanz ihrer Tätigkeit. Noch sei aus Sicht des NABU nicht alles in Ordnung. Die Rekultivierungsgenehmigungen liefen mit ihrer Vorgabe der Wiederherstellung des Vorzustandes dem Artenschutz zuwider. Das werde sich auch so leicht nicht ändern lassen, wie die Diskussion ergab, weil die Eigner ihre verpachteten Flächen oft wieder nutzbar haben möchten, sonst ließen sie die Rohstoffgewinnung nicht zu. Bleibt da als Schluss, dass der – wegen Sukzession nach der Gewinnung – sowieso schwierig zu erhaltende offene Zustand mit Rekultivierung beendet werden muss, wie der

ABBM-Vorsitzende Manfred Hoffmann in seinem Schlusswort anmerkte, und man eben immer wieder kostenlose neue Situationen in der Gewinnung brauche?

Die Teilnehmer lobten anschließend die Tagung, die den Bogen zwischen gesellschaftlicher Ablehnung und Unterstützung seitens Naturschutz spannen wollte und diesen Anspruch wohl erfüllt hat. Die Arbeitsgemeinschaft wies zuletzt auf die nächste Tagung hin, das Rohstoffkolloquium am 16. Juli 2020.

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