Positionie­rung

Im Bundesberggesetz sind alle bergrechtlichen Kriterien von der Erkundung, über die Gewinnung eines Rohstoffs bis zur Schließung eines Bergwerks geregelt. Aus seiner Geschichte heraus ist es eines der wenigen Gesetze, das die Versorgung der Volkswirtschaft mit Rohstoffen sichern soll. Vor diesem Hintergrund verfügt die ABBM über umfangreiche, praktische Erfahrung und sieht sich als Ihr kompetenter Partner bei allen Fragen des Bergrechts und der Mineralgewinnung.

Existenz­sicherung

Die Existenzsicherung der Bergbauunternehmen und der Mineral gewinnenden Industrie sowie die nachhaltige und faire Nutzung von Rohstoffen und Natur, in Verbindung mit der Konsensfindung zeitnaher konkurrierender Interessen, sind zentrale, von einander untrennbare Ziele, die die ABBM verfolgt. Wir fördern die Zusammenarbeit zur gemeinsamen Wahrung dieser Interessen.

Bergbauunternehmen und die Mineral gewinnende Industrie benötigen Planungssicherheit, um die Volkswirtschaft mit wesentlichen Beiträgen zu unterstützen und deren Zukunft zu gestalten. Dieses sind regional verfügbare, kostengünstige Rohstoffe und Produkte, deren Wertschöpfungstiefe Arbeitsplätze sichert und außergewöhnlich große Beiträge zur überregionalen Wettbewerbsfähigkeit bietet.

Umwelt und Artenvielfalt

Die Unternehmen sehen sich verpflichtet zur nachhaltigen und rücksichtsvollen Nutzung von Grund und Boden derart, dass durch Renaturierung und Rekultivierung die Natur in ihren wesentlichen Eigenschaften erhalten bleibt und sogar die Artenvielfalt gefördert wird.

Die Betriebe sind um Konsens bemüht, der kurz- und langfristig konkurrierende Interessen zwischen Ökonomie und Naturschutz berücksichtigt.